Download Aufnahmeantrag

Den Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen:

Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Email an aufnahme@schuetzen-stockum.de


Beitrittsformular

Alternativ können Sie auch das nachfolgende Formular nutzen:

    Ich beantrage, als Mitglied in die St. Hubertus – St. Johannes-Nepomuk Schützenbruderschaft Stockum e. V. aufgenommen zu werden. Ich erkenne ausdrücklich die Satzung des Vereins und den jeweils gültigen Beitragssatz von zurzeit 26,00 € pro Jahr an. Die Aufnahme wird mit der ersten Beitragszahlung wirksam.

     

    Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

    Die Entrichtung des Beitrags erfolgt durch Bankeinzug regelmäßig im Mai eines jeden Jahres.

    Zahlungsempfänger:
    St. Hubertus - St. Johannes-Nepomuk Schützenbruderschaft Stockum e. V.

    Gläubiger-Identifikationsnummer:
    DE62ZZZ00000321281

    Ich/Wir ermächtige(n) die St. Hubertus - St. Johannes Nepomuk Schützenbruderschaft Stockum e. V. Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der St. Hubertus - St. Johannes Nepomuk Schützenbruderschaft Stockum e. V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    Die Mandatsnummer wird mit dem ersten Lastschrifteinzug bekannt gegeben.

     

    Datenschutzbestimmungen

    Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht eingegangen werden. Nach Ausscheiden des Mitglieds werden sämtliche personenbezogene Daten spätestens nach 10 Jahren gelöscht. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die üblichen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen in der Presse und im Internet. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Kreisschützenbund Arnsberg e. V. sowie an den Sauerländer Schützenbund e. V. zum Zwecke von Ehrungen und zur Erlangung von Startberechtigung an entsprechende Verbände - nicht zulässig und wird nicht durchgeführt.